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Bildhauer und Verzierungsbildhauer sind, was die technische Ausbildung anbelangt, gleichgestellt, aber sie unterscheiden sich jedoch vornehmlich in der Art ihrer Arbeiten.
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Der Holzbildhauer beschäftigt sich mit der
Anfertigung von Halb- und Vollplastiken, sowie von Flach- und Hochreliefs aus
Holz, nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen oder nach Modell. Der
Verzierungsbildhauer beschäftigt sich mit der Anfertigung von ornamentalen
Flach- und Hochreliefs, Schriften, Möbelauflagen, Wappen, Schildern und Rahmen.
Das Ausarbeiten von kirchlichen Verzierungen in jeder Stilepoche, sowie profaner
Dekorationen, Restaurierungen von Ornamenten verschiedener Art gehört auch zu
seinen Aufgaben.
Ihre Kenntnisse umfassenn das sachgemäße Lagern von
Hölzern, Kunstgeschichte und Stilkunde. Die Rechtsvorschriften über
Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit gehören auch
zu ihren Fachwissen. Bildhauer und Verzierungsbildhauer gehören der
Landesberufsgruppe Kunsthandwerk an.
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