Das Arbeitsgebiet der
Schönheitspfleger und Masseure ist die Gesichtspflege, allgemeine Körpermassage,
Dekorative Kosmetik, Hand- und Nagelpflege, Thermo- und Hydrotherapie, Fußpflege
und Verwendung von UVA- Bräunungsgeräten.
Ihre Kenntnisse reichen von
Anatomie, Histologie, Chemie, Physik, Biologie sowie Dermatologie, Physiologie,
Physiognomie und Warenkunde, Umgang mit Kunden einschließlich der fachlichen
Beratung. Auch die Rechtsvorschriften über Umweltschutz, Unfallverhütung sowie
über Arbeitsschutz und -sicherheit müssen beherrscht werden.
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