Neben dem Familiengeld sieht das Familienpaket auch einen weiteren Bonus vor. Personen, die sich der Erziehung bzw. Pflege ihrer Familienangehörigen widmen, werden die Beiträge zur Rentenversicherung teilweise rückerstattet.
Die Region erkennt nun auch die Erziehungszeiten sowie die
Pflege von Familienangehörigen an, indem sie die Beiträge für die
Rentenversicherung teilweise rückerstattet. Da die Selbständigen und somit auch
die HandwerkerInnen sich in dieser Zeit nicht aus den
Versicherungsverzeichnissen NISF/INPS streichen müssen, ist es notwendig,
jeweils vor Beginn der Erziehungs- bzw. Pflegezeit eine Mitteilung an die Region
zu machen, dass keine Arbeitstätigkeit ausgeübt wird.
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