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23.05.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Renten und Soziales

Kostenlose Abwicklung der EEVE beim LVH


Wer um Beiträge ansucht, braucht künftig nur mehr einmal sein Vermögen und Einkommen angeben. Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung - kurz EEVE - ist mit 1. September 2011 für den Sozial- und Gesundheitsbereich gestartet.

Die EEVE gestattet zukünftig in Form eines einzigen Erhebungsbogens und einer zentralen Datenbank die sichere und geschützte Verwaltung der Daten über Einkommen und Vermögen der Bürger. Eine einzige Jahreserklärung für jedes Familienmitglied reicht aus, was Aufwand und Bürokratie spart.

Wer muss eine EEVE machen?
Es müssen nicht alle Bürger eine EEVE machen, sondern nur jene, die um Leistungen ansuchen.

Leistungen, für die ab 1. September 2011 die EEVE benötigt wird:
- Familiengeld des Landes
- Regionales Familiengeld
- Ticketbefreiung auf Grund von niedrigem Einkommen
- Rückvergütung für zahnprothetische Leistungen und kieferorthopädische Regulierungsapparate
- Tarifbeteiligung für Sozialdienste (z. B. Altersheime, Hauspflege, Kinderhorte, usw.)
- Leistungen der finanziellen Sozialhilfe

Wo kann ich die EEVE machen?
Dies ist bei den privaten und öffentlichen Abgabeschaltern möglich. Der LVH hat einen solchen Abgabeschalter in seinem Patronat INAPA eingerichtet. Das Patronat INAPA befindet sich im 2. Stock des LVH-Sitzes am Mitterweg 7, Bozner Boden, und unterhält Sprechstellen in allen LVH-Bezirksbüros: Tel. 0471 323263, inapa@lvh.it.

Wie hoch sind die Kosten?
Die EEVE ist für den Bürger bei allen Abgabestellen kostenlos.

Wann muss die EEVE gemacht werden?
Für die Abgabe der EEVE gibt es keinen fixen Termin. Vielmehr kann die Erklärung zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden, Hauptsache, dieser liegt vor dem Zeitpunkt, in dem ein erstes Gesuch um einen Beitrag oder eine Hilfe abgegeben wird.

Welche Unterlagen/Infos werden benötigt?
- Steuernummer (auch für Angehörige) und Ausweisdokument
- Steuererklärung (730, Unico CUD)
- Angaben zu Unterhaltszahlungen für Kinder
- Mietvertrag/Mietsumme für die Hauptwohnung und Angaben zu Mietbeiträgen
- Angaben zu Finanzvermögen wie Bankeinlagen, Staatspapiere, Beteiligungen usw. (zum 31.12. des Vorjahres)
- Immobilienvermögen mit einer Bestätigung der direkt übernommenen Katasterwerte innerhalb Südtirols (zum 31.12. des Vorjahres)

Kontakt:
LVH Patronat INAPA
Mitterweg 7, Bozen
Tel: 0471 323263
inapa@lvh.it

12.09.2011, 00:00

 
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