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23.05.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Renten und Soziales

Alles über das Familiengeld


Land Südtirol und Region unterstützen Familien mit Kindern durch Beiträge. Das Patronat INAPA informiert im Folgenden, wie für das Familiengeld von Land und Region angesucht werden kann. Stand: Ende August 2010.

Familiengeld des Landes

Das Familiengeld des Landes ist für die Betreuung und Erziehung der Kinder bis zum 3. Lebensjahr vorgesehen (maximal 36 Monate). Bei einer Adoption beginnt die 3-jährige Anspruchzeit ab dem Zeitpunkt der Verordnung.

Zugangsvoraussetzungen
  • Kinder: bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres; das Kind muss mit dem betreffenden Elternteil bzw. mit den Pflegeeltern zusammenleben. Dies muss aus der Familienstandsbescheinigung der antragstellenden Person hervorgehen.
  • Wohnsitz: EU-BürgerInnen müssen mindestens 1 Tag den Wohnsitz in Südtirol haben. Nicht-EU-BürgerInnen müssen mindestens 5 Jahre in Südtirol ansässig sein.
  • Wirtschaftliche Situation: Die Einkommens- und Vermögensgrenze der Familie (unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder) darf 80.000 Euro nicht überschreiten. Das Einkommen und Vermögen wird gleich bewertet wie beim Familiengeld der Region.

    Beitragshöhe und Zahlung
    Der Betrag beläuft sich auf 100 Euro pro Monat und Kind. Die Zahlungen werden monatlich im Nachhinein durchgeführt. So wird zum Beispiel die Rate des Monats Jänner Ende Februar gutgeschrieben. Die Zahlungen erfolgen auf das angegebene Bankkonto.

    Antrag
    Der Antrag für das Jahr 2011 kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem die Antrag stellende Person sämtliche Vorsaussetzungen erfüllt. Man muss das Einkommen des Jahres 2009 und der Vermögensstand zum 31.12.2009 angeben.

    Termine
    Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Innerhalb eines Jahres nach der Geburt oder der Adoption/Anvertrauung (Datum der Verfügung) werden die Monatsraten rückwirkend ab Folgemonat der Geburt/Adoption ausbezahlt. Nach Überschreitung der Frist wird das Familiengeld erst ab dem Folgemonat nach der Antragstellung zustehen. Um den Zuschuss ohne Unterbrechung beziehen zu können, muss der Antrag jährlich zwischen 1. September und 31. Dezember erneuert werden.



    Familiengeld der Region

    Seit Jänner 2008 steht das Familiengeld der Region auch Familien mit nur einem Kind innerhalb der ersten sieben Lebensjahre des Kindes zu. Familien mit 2 oder mehr Kindern bekommen das Familiengeld solange die Kinder minderjährig sind.

    Zugangsvoraussetzungen
    a) Den minderjährigen Kindern sind folgende Personen gleichgestellt:

  • die volljährigen Kinder, falls es sich um Behinderte handelt;
  • die minderjährigen Enkelkinder oder die volljährigen Enkelkinder, falls es sich um Behinderte handelt;
  • die minderjährigen Geschwister, Nichten und Neffen, die Vollwaisen sind;
  • die Geschwister, Nichten und Neffen, falls es sich um Behinderte handelt;
  • die vom Gericht oder mit Verwaltungsmaßnahme auf Vollzeit anvertrauten minderjährigen Kinder sowie die volljährigen Behinderten unter Vormund- oder Pflegschaft und Sachverhalt. Als behindert gelten sowohl jene Personen, die als minderjährige Zivilinvaliden anerkannt sind oder denen ein Zivilinvaliditätsgrad von mindestens 74 % zuerkannt wurde, als auch Zivilblinde und Taubstumme. Die Kinder müssen mit der/dem Antragstellerin/Antragsteller zusammenleben. Dies muss aus der Familienstandsbescheinigung hervorgehen.

    b) Wohnsitz:
  • 5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Region oder
  • 15 Jahre in der Region (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches. Wenn die Antrag stellende Person diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss diese der Ehepartner/die Ehepartnerin besitzen.

    c) Der/die AntragstellerIn muss eine der folgenden Gruppe angehören:
  • Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Selbständig Erwerbstätige (Handwerker, Kaufleute, Bauern/Pächter)
  • nicht pflichtversicherte Personen (z.B. Hausfrauen, StudentInnen)
  • Arbeitslose.
  • in Mobilitätslisten eingetragen.
  • einen Vertrag für kontinuierliche und koordinierte Tätigkeit oder Vertrag mit Projektarbeit haben.
  • Freiberufler

    Beitragshöhe und Zahlung
    Der Betrag wird differenziert nach Einkommen und Vermögen und nach der Anzahl der Familiemitglieder ausbezahlt. Die Zahlungen werden monatlich im Nachhinein durchgeführt. So wird zum Beispiel die Rate des Monats Jänner Ende Februar gutgeschrieben. Die Zahlungen erfolgen auf das angegebene Bankkonto.

    Antrag und Termine
    Der Antrag für das Jahr 2011 kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem die Antrag stellende Person sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Der Beitrag steht dann ab dem Folgemonat nach der Antragstellung zu. So steht z. B. bei einer Antragstellung im März das Familiengeld ab dem Monat April zu.
    Um den Zuschuss ohne Unterbrechung beziehen zu können, muss der Antrag jährlich erneuert werden; jeweils zwischen 1. September und 31. Dezember.
    Für die Ansuchen für das Bezugsjahr 2011, welche ab 1. September 2010 eingereicht werden können, müssen das Einkommen des Jahres 2009 und der Vermögensstand zum 31.12.2009 angegeben werden.
  • 24.08.2010, 00:00

     
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