LVH-Präsident Gert Lanz unterstrich, dass die Sicherheit
am Arbeitsplatz nicht allein durch Papier geregelt sein dürfe. "Wir möchten
Sicherheitsbestimmungen, die für die Betriebe anwendbar sind und die auf die
Praxis in den Betrieben eingehen", sagte Lanz.
Nur durch Bürokratie oder
die Aufstockung von Kursstunden lasse sich kein Unfall vermeiden, es brauche
praxisnahe Information und die Sensibilisierung von Unternehmern und
Mitarbeitern, damit eine Sicherheitskultur in den Betrieben entstehen kann, so
der LVH-Präsident.
Der LVH arbeitet mit der Landesabteilung Arbeit und dem
Unfallversicherungsinstitut INAIL zusammen, um den Betrieben die Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen zu erleichtern.
Der Leiter der
LVH-Rechtsabteilung, Alexander Benvenutti, und Sicherheitsexperte Christian
Niklaus stellten bei der Tagung zwei neue Sicherheitsfilme vor, die als DVD's
für die Betriebe erhältlich sind.
Die zwei neuen Kurzfilme behandeln die
Themen "Erste Hilfe" und "Arbeiten auf Leitern" und ergänzen das bestehende
Filmangebot, das weitere Sicherheitsbereiche wie z. B. die Arbeit auf Hebebühnen
und mit Kränen abdeckt. Sämtliche DVD's sind beim LVH kostenlos
erhältlich.
Außerdem neu ist eine Sensibilisierungskampagne mittels
Radiospots und Plakaten an Bussen. Damit will der LVH für die Sicherheit am
Arbeitsplatz sensibilisieren. Weitere Unterstützungsmaßnahmen sind die
branchenspezifischen Sicherheitsbroschüren, die LVH und INAIL für die
wichtigsten Berufskategorien ausgearbeitet haben und in denen die wichtigsten
Bestimmungen verständlich aufbereitet sind.
Beratung leistet der LVH über seine Rechtsabteilung und
regelmäßigen Tagungen. Bei der heutigen Tagung standen die gesetzlichen
Neuerungen zur Arbeitssicherheit und Fachreferate zu den Themen betriebliche
Haftung und Führungsmodelle im Mittelpunkt.
Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, dankte
dem LVH für die Ausarbeitung der Hilfsmittel zur Arbeitssicherheit und gab den
anwesenden Handwerkern und Sicherheitsverantwortlichen einen Überblick über die
gesetzlichen Neuerungen.
Wichtig für Handwerksbetriebe sind demnach u. a. die neue
Stressbewertung der Mitarbeiter, die Möglichkeit von Alkohol- und Drogentests
für Berufsfahrer und andere Berufsgruppen, die neue Klassifizierung chemischer
Substanzen sowie Neuerungen beim Asbestschutz und bei der Lieferung von Beton
auf Baustellen. "Zudem ist ein neuer gesamtstaatlicher Plan in Kraft, der die
Kontrollen auf Baustellen regelt und eine einheitliche Vorgehensweise der
Inspektoren sicherstellt", so Sinn.
Der Direktor des INAIL Bozen, Robert Pfeifer, informierte
über die so genannten Führungsmodelle für die Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz. Dabei handelt es sich um ein Organisationsmodell für Unternehmen
auf freiwilliger Basis, das verschiedene betriebliche Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit vorsieht, wie z. B. einen Risiko- und Sicherheitsplan, Informations-
und Weiterbildungsmöglichkeiten und periodische Besprechungen.
Vorteile für die Unternehmen, die ein solches
Führungsmodell einführen, sind u. a. weniger Kosten durch Ausfälle von
Mitarbeitern und eine niedrigere Versicherungsprämie. "Das INAIL hat mehrere
Leitfäden für die Einführung eines Führungsmodells ausgearbeitet, seit heuer
gibt es auch einen Leitfaden für Kleinstunternehmen", berichtete Pfeifer.
Die Rechtsanwälte Karin Ambach und Paolo Corti hielten ein
Referat über die gesetzliche Haftung der Unternehmen gemäß dem Gesetz 231/01 bei
Vergehen im Bereich der Arbeitssicherheit.