Die Landesregierung hat in Rom erwirkt, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe von der Gebühr für die amtlichen Hygienekontrollen befreit werden. "Alle Sektoren haben sich gemeinsam für eine Sonderregelung für Kleinbetriebe eingesetzt, daher finden wir es schade, dass die Befreiung nun nur für die Landwirtschaft gelten soll", bedauert der Obmann der Metzger im LVH, Kurt Leggeri.
Die Finanzierung der amtlichen Hygienekontrollen ist
derzeit in Umsetzung einer EU-Richtlinie per Staatsgesetz geregelt. Dieses sieht
vor, dass die Kosten für die amtlichen Hygienekontrollen in den
Lebensmittelbetrieben von den Betrieben selbst getragen werden müssen.
Besonders negativ für Kleinbetriebe: "Nicht nur, dass die
Betriebe die Kontrollen selbst zahlen müssen, das Gesetz unterscheidet bei den
Kosten auch nicht nach Betriebsgröße", erklärt Leggeri. "Ein kleiner
Lebensmittelhersteller wie z. B. der örtliche Metzger muss dieselbe jährliche
Kostenpauschale bezahlen wie ein Großproduzent."
Die Berufsgemeinschaft der Metzger hat gemeinsam mit den
Berufsvertretern der anderen Verbände in Bozen und Rom auf die Abschaffung der
Finanzierung der Lebensmittelkontrollen durch die Betriebe gedrängt. "Zumindest
wollten wir eine Erleichterung für Kleinbetriebe durchsetzen und haben zu diesem
Zweck auch vor zwei Monaten bei dem zuständigen Minister
vorgesprochen".
Dass die Kostenbefreiung nun nur für
Landwirtschaftsbetriebe gelten soll, findet Leggeri nicht gerecht: "Die Ausnahme
sollte für alle Kleinbetriebe gelten, ansonsten verzerrt dies den
Markt."
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