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23.05.2012     /  Home  /  Berufsgruppen  /  Nahrungsmittel

Hygienekontrollen: "Befreiung soll für alle Kleinbetriebe gelten"


Die Landesregierung hat in Rom erwirkt, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe von der Gebühr für die amtlichen Hygienekontrollen befreit werden. "Alle Sektoren haben sich gemeinsam für eine Sonderregelung für Kleinbetriebe eingesetzt, daher finden wir es schade, dass die Befreiung nun nur für die Landwirtschaft gelten soll", bedauert der Obmann der Metzger im LVH, Kurt Leggeri.

Die Finanzierung der amtlichen Hygienekontrollen ist derzeit in Umsetzung einer EU-Richtlinie per Staatsgesetz geregelt. Dieses sieht vor, dass die Kosten für die amtlichen Hygienekontrollen in den Lebensmittelbetrieben von den Betrieben selbst getragen werden müssen.

Besonders negativ für Kleinbetriebe: "Nicht nur, dass die Betriebe die Kontrollen selbst zahlen müssen, das Gesetz unterscheidet bei den Kosten auch nicht nach Betriebsgröße", erklärt Leggeri. "Ein kleiner Lebensmittelhersteller wie z. B. der örtliche Metzger muss dieselbe jährliche Kostenpauschale bezahlen wie ein Großproduzent."

Die Berufsgemeinschaft der Metzger hat gemeinsam mit den Berufsvertretern der anderen Verbände in Bozen und Rom auf die Abschaffung der Finanzierung der Lebensmittelkontrollen durch die Betriebe gedrängt. "Zumindest wollten wir eine Erleichterung für Kleinbetriebe durchsetzen und haben zu diesem Zweck auch vor zwei Monaten bei dem zuständigen Minister vorgesprochen".

Dass die Kostenbefreiung nun nur für Landwirtschaftsbetriebe gelten soll, findet Leggeri nicht gerecht: "Die Ausnahme sollte für alle Kleinbetriebe gelten, ansonsten verzerrt dies den Markt."

28.07.2010, 00:00

 
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