Gläubiger aufgepasst! Säumigen Geschäftskunden können automatisch höhere Verzugszinsen angerechnet werden.
Ab wann können die Zinsen berechnet werden?
- falls eine Fälligkeit festgelegt wurde, ab Datum dieser;
- falls keine Fälligkeit festgelegt wurde, 30 Tage ab Erhalt der Rechnung
oder einer Zahlungsaufforderung;
- falls das Datum des Erhalts der Rechnung oder des Erhalts des Zahlungsaufforderung
nicht genau festgelegt werden kann, 30 Tage nach Erhalt der Waren oder nach
der Leistung des Dienstes;
- falls der Erhalt der Rechnung oder der Zahlungsaufforderung zeitlich vor
Erhalt der Ware oder der Dienstleistung liegt, 30 Tage ab Erhalt letzterer;
- falls die Ware oder die Dienstleistung der Überprüfung oder der
Annahme unterliegt, 30 Tage ab Durchführung dieser;
Hat ein Vertrag verderbliche Lebensmittel zum Gegenstand so muss die Rechnung
60 Tage nach Erhalt der Ware beglichen werden. Ab jenem Zeitpunkt werden auch
die Verzugszinsen berechnet.
Hinweis! Es gibt zahlreiche kostenlose Zinsberechnungsprogramme im
Internet. Ein solches finden Sie z.B. unter www.avvocati.it
Die LVH-Rechtsabteilung mahnt ihre säumigen Kunden kostenlos.
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