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23.05.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Rechtsberatung  /  Mahnwesen

Verzugszinsen


Gläubiger aufgepasst! Säumigen Geschäftskunden können automatisch höhere Verzugszinsen angerechnet werden.

Ab wann können die Zinsen berechnet werden?

- falls eine Fälligkeit festgelegt wurde, ab Datum dieser;
- falls keine Fälligkeit festgelegt wurde, 30 Tage ab Erhalt der Rechnung oder einer Zahlungsaufforderung;
- falls das Datum des Erhalts der Rechnung oder des Erhalts des Zahlungsaufforderung nicht genau festgelegt werden kann, 30 Tage nach Erhalt der Waren oder nach der Leistung des Dienstes;
- falls der Erhalt der Rechnung oder der Zahlungsaufforderung zeitlich vor Erhalt der Ware oder der Dienstleistung liegt, 30 Tage ab Erhalt letzterer;
- falls die Ware oder die Dienstleistung der Überprüfung oder der Annahme unterliegt, 30 Tage ab Durchführung dieser;

Hat ein Vertrag verderbliche Lebensmittel zum Gegenstand so muss die Rechnung 60 Tage nach Erhalt der Ware beglichen werden. Ab jenem Zeitpunkt werden auch die Verzugszinsen berechnet.

Hinweis!
Es gibt zahlreiche kostenlose Zinsberechnungsprogramme im Internet. Ein solches finden Sie z.B. unter www.avvocati.it

Die LVH-Rechtsabteilung mahnt ihre säumigen Kunden kostenlos.

12.08.2006, 00:00

 
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