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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen

Steuerabsetzbetrag 55 % - Mitteilung an das Steueramt


Die Steuerbehörde hat die Modalitäten der zusätzlichen Mitteilung an das Steueramt für den Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent für energetische Sanierungen festgelegt.

Das erste Antikrisendekret (D.L. 185/2008) der römischen Regierung vom 28. Jänner 2009 hat bekanntlich vorgesehen, dass für die Inanspruchnahme des IRPEF-Steuerabsetzbetrages von 55 % zusätzlich zur Meldung an die ENEA auch eine Mitteilung an das Steueramt vorzunehmen wäre. Termine und Modalitäten dieser zusätzlichen Meldung waren bei der Verabschiedung des ersten Antikrisendekretes Anfang Januar 2009 noch nicht bekannt.
Mit der Bestimmung vom 6. Mai 2009 hat das Steueramt nun die neue Meldung samt Erklärungen veröffentlicht.

Betroffene Steuerpflichtige (Mitteilungspflicht)
Die neue Meldung betrifft nur jene Steuerpflichtige, welche im Jahr 2009 Sanierungsmaßnahmen durchführen und diese Baumaßmaßnahmen über das Kalenderjahr 2009 hinaus fortführen.
Beispiel: Beginn der Baumaßnahmen und Zahlung der ersten Rechnungen im Jahr 2009, Fortführung und Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2010 (freilich auch Zahlung der letzten Rechnungen im Jahr 2010).

NICHT betroffene Steuerpflichtige (keine Mitteilung)
Die Meldung muss nicht ausgefüllt und versendet werden, wenn die Baumaßnahmen im Jahr 2009 beginnen und noch im selben Jahr (2009) abgeschlossen werden.
Ebenfalls keine Mitteilung an das Steueramt ist zu versenden, wenn die Arbeiten zwar im Jahr 2009 beginnen, die Rechnungen aber erst im Jahr 2010 bezahlt werden.

Versendung der Mitteilung
Die Mitteilung an das Steueramt ist ausschließlich telematisch zu versenden. Dabei kann die Mitteilung entweder selbst versendet werden oder man kann dafür einen berechtigten Vermittler (zum Beispiel Verband, Steuerberater etc.) beauftragen. Die Mitteilung ist innerhalb 90 Tage nach Ende des Kalenderjahres, in welchem die Arbeiten begonnen haben, zu versenden.
Beispiel: Bei Arbeiten, welche im Jahr 2009 begonnen haben und die im Jahr 2010 fortgeführt und beendet werden, muss die neue Mitteilung innerhalb 31. März 2010 dem Steueramt telematisch übermittelt werden.

Das Modell und die diesbezüglichen Erklärungen (in italienischer Sprache) finden Sie anbei zum Herunterladen.
Die LVH Bezirksbüros geben gern nähere Auskünfte.

28.05.2009, 00:00

 
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