Die Steuerbehörde hat die Modalitäten der zusätzlichen Mitteilung an das Steueramt für den Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent für energetische Sanierungen festgelegt.
Das erste Antikrisendekret (D.L.
185/2008) der römischen Regierung vom 28. Jänner 2009 hat bekanntlich
vorgesehen, dass für die Inanspruchnahme des IRPEF-Steuerabsetzbetrages von 55 %
zusätzlich zur Meldung an die ENEA auch eine Mitteilung an das Steueramt
vorzunehmen wäre. Termine und Modalitäten dieser zusätzlichen Meldung waren bei
der Verabschiedung des ersten Antikrisendekretes Anfang Januar 2009 noch nicht
bekannt.
Mit der Bestimmung vom 6. Mai 2009 hat das Steueramt nun
die neue Meldung samt Erklärungen veröffentlicht.
Betroffene Steuerpflichtige
(Mitteilungspflicht) Die neue Meldung betrifft nur jene
Steuerpflichtige, welche im Jahr 2009 Sanierungsmaßnahmen durchführen und diese
Baumaßmaßnahmen über das Kalenderjahr 2009 hinaus fortführen.
Beispiel: Beginn der Baumaßnahmen und Zahlung der
ersten Rechnungen im Jahr 2009, Fortführung und Abschluss der Baumaßnahmen im
Jahr 2010 (freilich auch Zahlung der letzten Rechnungen im Jahr 2010).
NICHT betroffene Steuerpflichtige (keine
Mitteilung) Die Meldung muss nicht ausgefüllt und versendet werden,
wenn die Baumaßnahmen im Jahr 2009 beginnen und noch im selben Jahr (2009)
abgeschlossen werden. Ebenfalls keine Mitteilung an das Steueramt ist zu
versenden, wenn die Arbeiten zwar im Jahr 2009 beginnen, die Rechnungen aber
erst im Jahr 2010 bezahlt werden.
Versendung der Mitteilung Die
Mitteilung an das Steueramt ist ausschließlich telematisch zu
versenden. Dabei kann die Mitteilung entweder selbst versendet werden
oder man kann dafür einen berechtigten Vermittler (zum Beispiel Verband,
Steuerberater etc.) beauftragen. Die Mitteilung ist innerhalb 90
Tage nach Ende des Kalenderjahres, in welchem die Arbeiten begonnen
haben, zu versenden. Beispiel: Bei Arbeiten, welche im Jahr 2009
begonnen haben und die im Jahr 2010 fortgeführt und beendet werden, muss die
neue Mitteilung innerhalb 31. März 2010 dem Steueramt telematisch übermittelt
werden.
Das Modell und die diesbezüglichen
Erklärungen (in italienischer Sprache) finden Sie anbei zum Herunterladen.
Die LVH Bezirksbüros geben gern nähere
Auskünfte.
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