Möglichkeit der Reduzierung des zweiten Steuerakontos IRPEF
Eine Gesetzesverordnung ermöglicht ausschließlich für das zweite IRPEF Steuerakonto, welches am 30. November 2009 fällig ist, eine pauschale Reduzierung von 20 Prozent vorzunehmen.
Diese Reduzierung ist dann bei der IRPEF-Saldozahlung 2010 (im Monat Juni
oder Juli 2010) nachzuzahlen.