Rentenbezieher mit Abzug von nichtvereinbarenden Quoten müssen innerhalb 31. Juli 2008 das Einkommen mitteilen. Dies gilt ebenfalls für Rentner, die im Jahr 2007 zum ersten Mal angefangen haben, selbständig zu arbeiten.
Stichtag ist der 31. Juli 2008. Bis
dahin müssen Rentenbezieher mit Abzug von nichtvereinbarenden Quoten ihr
Einkommen mitteilen. Das Institut für soziale Fürsorge (INPS) überprüft, ob die
abgezogene Quote richtig ist und beibehalten wird. Rentner, die hingegen zum
ersten Mal im Jahr 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, müssen ebenfalls das
Einkommen innerhalb 31. Juli 2008 mitteilen.
Bei Missachtung wird eine
Strafe im Ausmaß einer Jahresrente verhängt. Das Patronat INAPA im LVH in Bozen
und Meran bietet den Rentnern dabei kostenlose Unterstützung an. Tel. 0471
323 260.
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