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23.05.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Lohnausarbeitung

Selbständige Rentenbezieher müssen Einkommen melden


Rentenbezieher mit Abzug von nichtvereinbarenden Quoten müssen innerhalb 31. Juli 2008 das Einkommen mitteilen. Dies gilt ebenfalls für Rentner, die im Jahr 2007 zum ersten Mal angefangen haben, selbständig zu arbeiten.

Stichtag ist der 31. Juli 2008. Bis dahin müssen Rentenbezieher mit Abzug von nichtvereinbarenden Quoten ihr Einkommen mitteilen. Das Institut für soziale Fürsorge (INPS) überprüft, ob die abgezogene Quote richtig ist und beibehalten wird. Rentner, die hingegen zum ersten Mal im Jahr 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, müssen ebenfalls das Einkommen innerhalb 31. Juli 2008 mitteilen.

Bei Missachtung wird eine Strafe im Ausmaß einer Jahresrente verhängt. Das Patronat INAPA im LVH in Bozen und Meran bietet den Rentnern dabei kostenlose Unterstützung an. Tel. 0471 323 260.

01.07.2008, 00:00

 
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