Mit der Sommerverordnung wurde das Präsenz- und das Matrikelbuch durch ein neues einheitliches Arbeitsbuch ersetzt. Das neue Buch muss bis zum 16. Jänner 2009 eingerichtet sein. Bis zu diesem Termin sind die bisher gebräuchlichen Präsenz- und Matrikelbücher weiterzuführen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet in dem neuen einheitlichen Arbeitsbuch:
("libro unico del lavoro") folgendes einzutragen: - alle abhängigen
Arbeitsverhältnisse (ausgenommen Hausbedienstete);
- die Mitarbeiter mit
einem Vertragsverhältnis der fortwährenden und koordinierten freien
Mitarbeit;
- sowie die stillen Gesellschafter, welche Arbeitsleistungen
erbringen.
Was es beinhaltet Diese Daten müssen im neuen
einheitlichen Arbeitsbuch enthalten sein: - Vor- und
Nachname
- Steuernummer
Qualifikation und Kategorie
Dienstalter- Entlohnung
- Einstellungsdatum
- die
entsprechenden Versicherungspositionen.
Weiters müssen alle Lohnbestandteile angeführt werden, sowohl Geld- als auch
Sachentlohnungen, Spesenvergütungen, Einbehalte, Steuerabzüge, Familienzulagen,
sowie Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen. Eventuelle Prämien oder entlohnte
Überstunden müssen separat ausgewiesen werden. Im einheitlichen Arbeitsbuch
ist auch ein Kalender für die Präsenzen enthalten. Die Eintragung
dieser Angaben hat innerhalb des 16. des Folgemonats zu
erfolgen.
Vidimierung und Aufbewahrung Das neue
einheitliche Arbeitsbuch muss nicht mehr vom Arbeitsunfallinstitut INAIL
vidimiert werden. Die neuen Arbeitsbücher müssen nur noch am Rechtssitz der
Betriebe und nicht mehr an den einzelnen Tätigkeitsorten (z. B. Baustellen)
aufbewahrt werden. Die Einheitsbücher können auch direkt vom Arbeitsrechts- und
Wirtschaftsberater sowie von anderen zur Lohnbuchhaltung berechtigten
Institutionen geführt und aufbewahrt werden.
Verwaltungsstrafen Für die Nichteinhaltung der neuen
Bestimmungen sind Verwaltungsstrafen von 100 bis 3000 Euro vorgesehen. mauro.trevisan@lvh.it
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