Das Steuerbeistandszentrum des LVH steht im Haus des Handwerks in Bozen und in den Bezirksbüros für das Ausfüllen und die Abgabe des Modells 730 zur Verfügung. Mit dem Modell 730 können Angestellte und Pensionisten allerlei Spesen abschreiben.
 | | Alle Jahre wieder: die Steuererklärung. Bitte wenden Sie sich an das Ihr LVH-Bezirksbüro |
So sind zum Beispiel Arztrechnungen und
Medikamentkosten ebenso von der Steuer absetzbar wie Passivzinsen,
Lebensversicherungen oder Sanierungsspesen.
Wenden Sie sich für Ihre Steuerklärung Mod. 730 an das
LVH-Bezirksbüro in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einen Termin innerhalb
22. Mai 2009
und bringen
Sie die notwendigen Unterlagen mit.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Steuererklärung für das Jahr 2007
- Kopie der Steuernummer des Ehepartners und der zu
Lasten lebenden Personen
- Eventuelle Einzahlungsbestätigung Mod. F24 für
Restbetrag IRPEF
- Eventuelle Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für
Akontozahlungen IRPEF
- Anagrafische Daten des neuen Arbeitgebers mit Steuer-
und Faxnummer, falls 2009 Arbeitsplatz gewechselt wurde
- Aktueller Grund- und/oder Gebäudekatasterauszug
- Detaillierte Berechnung der geschuldeten ICI für 2008
(von der Gemeinde zugesandt)
- Aufstellung von kassierten Mieten
- Mod. CUD (Angestelltenverhältnis, Rente,
Arbeitslosengeld, Bauarbeiterkasse, Mutterschaftsgeld, Unfähigkeitsgeld INAIL
und ähnliche Einkommen)
- Bescheinigung von Auslandsrenten und/oder
Auslandseinkommen
- Einkommen aus autonomer oder gelegentlicher Tätigkeit
- Kapitaleinkommen
- Einkommen von getrennter Besteuerung (Rückerstattung von Arztspesen,
usw.)
Absetzbare Spesen
- Arztspesen jeglicher Natur, auch für zu Lasten
lebende Personen
- Spesen für Ankauf eines Blindenhundes
- Passivzinsen für Hypothekardarlehen zum Ankauf oder
Bau der Hauptwohnung, für Wiedergewinnungsarbeiten im Jahre 1997 und
Passivzinsen für landwirtschaftliche Darlehen
- Prämien für Lebens-, Unfall- und
Invaliditätsversicherungen
- Gebühren für den Besuch von Oberschulen und
Universitäten
- Bestattungskosten
- Spesen für persönliche Betreuung von
pflegebedürftigen Menschen
- Spesen für sportliche Tätigkeit der Kinder
- Spesen für Provision an Immobilienmakler
- Spesen für auswärtiger Wohnungsmiete von
Universitätsstudenten
- Spenden an: politische Parteien, ONLUS
Organisationen, Sport- oder Wohltätigkeitsvereine, kulturelle Tätigkeiten,
Körperschaften im Bereich von Veranstaltungen oder Musik, usw.
- Spesen für Veterinär (nur für Haustiere)
- Spesen der Dozenten für die eigene Fort- und
Weiterbildung
- Spesen zum Ankauf von Abonnements für öffentliche
Verkehrsmittel
- Spesen für den Besuch von Kinderhorte
- Obligatorische und/oder freiwillige Pensions- und
Sozialbeiträge, auch auf Versicherungen für PKW oder Motorrad
- Unterhaltszahlungen an Ehepartner
- Sozialbeiträge für Haus- und Familienangestellte
- Beiträge für Ergänzungsrentenversicherung
- Spesen für bauliche Wiedergewinnung - 41 % bzw. 36 %
- Spesen für Ankauf von Geräten für Energieersparnis
und technologische Entwicklung - 20 %
- Spesen von Sanierungen für Energieersparnis an
bestehenden Gebäuden - 55 %
- Abzug für Mieten von Hauptwohnungen
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