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23.05.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Lohnausarbeitung

Der LVH erledigt Ihre Steuererklärung


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Das Steuerbeistandszentrum des LVH steht im Haus des Handwerks in Bozen und in den Bezirksbüros für das Ausfüllen und die Abgabe des Modells 730 zur Verfügung. Mit dem Modell 730 können Angestellte und Pensionisten allerlei Spesen abschreiben.

Alle Jahre wieder: die Steuererklärung. Bitte wenden Sie sich an das Ihr LVH-Bezirksbüro
So sind zum Beispiel Arztrechnungen und Medikamentkosten ebenso von der Steuer absetzbar wie Passivzinsen, Lebensversicherungen oder Sanierungsspesen.

Wenden Sie sich für Ihre Steuerklärung Mod. 730 an das LVH-Bezirksbüro in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einen Termin innerhalb 22. Mai 2009 und bringen Sie die notwendigen Unterlagen mit.


Erforderliche Unterlagen
  • Kopie der Steuererklärung für das Jahr 2007
  • Kopie der Steuernummer des Ehepartners und der zu Lasten lebenden Personen
  • Eventuelle Einzahlungsbestätigung Mod. F24 für Restbetrag IRPEF
  • Eventuelle Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für Akontozahlungen IRPEF
  • Anagrafische Daten des neuen Arbeitgebers mit Steuer- und Faxnummer, falls 2009 Arbeitsplatz gewechselt wurde
  • Aktueller Grund- und/oder Gebäudekatasterauszug
  • Detaillierte Berechnung der geschuldeten ICI für 2008 (von der Gemeinde zugesandt)
  • Aufstellung von kassierten Mieten
  • Mod. CUD (Angestelltenverhältnis, Rente, Arbeitslosengeld, Bauarbeiterkasse, Mutterschaftsgeld, Unfähigkeitsgeld INAIL und ähnliche Einkommen)
  • Bescheinigung von Auslandsrenten und/oder Auslandseinkommen
  • Einkommen aus autonomer oder gelegentlicher Tätigkeit
  • Kapitaleinkommen
  • Einkommen von getrennter Besteuerung (Rückerstattung von Arztspesen, usw.)

Absetzbare Spesen
  • Arztspesen jeglicher Natur, auch für zu Lasten lebende Personen
  • Spesen für Ankauf eines Blindenhundes
  • Passivzinsen für Hypothekardarlehen zum Ankauf oder Bau der Hauptwohnung, für Wiedergewinnungsarbeiten im Jahre 1997 und Passivzinsen für landwirtschaftliche Darlehen
  • Prämien für Lebens-, Unfall- und Invaliditätsversicherungen
  • Gebühren für den Besuch von Oberschulen und Universitäten
  • Bestattungskosten
  • Spesen für persönliche Betreuung von pflegebedürftigen Menschen
  • Spesen für sportliche Tätigkeit der Kinder
  • Spesen für Provision an Immobilienmakler
  • Spesen für auswärtiger Wohnungsmiete von Universitätsstudenten
  • Spenden an: politische Parteien, ONLUS Organisationen, Sport- oder Wohltätigkeitsvereine, kulturelle Tätigkeiten, Körperschaften im Bereich von Veranstaltungen oder Musik, usw.
  • Spesen für Veterinär (nur für Haustiere)
  • Spesen der Dozenten für die eigene Fort- und Weiterbildung
  • Spesen zum Ankauf von Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel
  • Spesen für den Besuch von Kinderhorte
  • Obligatorische und/oder freiwillige Pensions- und Sozialbeiträge, auch auf Versicherungen für PKW oder Motorrad
  • Unterhaltszahlungen an Ehepartner
  • Sozialbeiträge für Haus- und Familienangestellte
  • Beiträge für Ergänzungsrentenversicherung
  • Spesen für bauliche Wiedergewinnung - 41 % bzw. 36 %
  • Spesen für Ankauf von Geräten für Energieersparnis und technologische Entwicklung - 20 %
  • Spesen von Sanierungen für Energieersparnis an bestehenden Gebäuden - 55 %
  • Abzug für Mieten von Hauptwohnungen

23.02.2009, 00:00

 
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