Seit 1. Jänner gibt es neue Regeln für die Wirtschaftsförderung. In erster Linie handelt es sich um eine Vereinheitlichung in der Gesuchstellung zwischen den Sektoren. Daneben gibt es aber auch Änderungen bei den geförderten Maßnahmen. Mit neuem Gesetzestext.
Neu ist, dass Umweltförderungen gestrichen worden sind.
Ebenfalls nicht mehr gefördert werden u. a. Delegationsreisen und die Erstellung
von Webseiten. Aufrecht bleiben dagegen die Maßnahmen zur Förderung von
Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung.
Im Kasten rechts finden
LVH-Mitglieder den Gesetzestext zu den neuen Förderregeln. Alle Neuerungen sind
gelb markiert.
Förderung nur für in Südtirol aktive
Unternehmen Die Landesregierung hat bei ihrer letzten Sitzung am 17.
Jänner einen weiteren Abschnitt der Wirtschaftsförderung abgeändert. Künftig
werden nur noch Tätigkeiten von Unternehmen gefördert, die diese in Südtirol
ausüben. Dieser Passus bezieht sich nicht nur auf die Produktion, sondern
schließt auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit ein.
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