Für alle neuen Gesuche betreffend die "SOA" und "Qualitätssysteme" wird nach Einreichung der Gesuche der Erhalt desselben und der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt. Erst nach Durchführung der Initiative und entsprechender Rechnungslegung wird die Beihilfe verpflichtet und ausbezahlt.
Dies teilt das zuständige Landesamt für Innovation
mit. Die aktuellen Gesuchsvordrucke, eines für die Gesuchsstellung und
ein anderes für die Rechnungslegung, sind auf der Webseite der Abteilung
Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaftswesen, unter Punkt
"Formulare Innovation" unter www.provinz.bz.it/innovation/service/392.asp
abrufbar. Bei Fragen steht Ihnen der LVH unter Tel. 0471 323200 oder info@lvh.it bzw. auch direkt die Mitarbeiterin vom
Amt für Innovation, Frau Susanna Dagostin (am Vormittag von Montag bis
Freitag) unter Tel. 0471 413725 oder susanna.dagostin@provinz.bz.it zur
Verfügung.
|
|
|
 |