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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Kredit- und Investitionsberatung

Die neuen Kriterien der Energieförderung


Endlich sind sie da: Landesrat Michl Laimer stellte am Donnerstag, 11. März auf einer Pressekonferenz in Bozen die lang ersehnten neuen Förderungskriterien im Energiebereich vor. Den 30-prozentigen Zuschuss gibt es nur mehr unter bestimmten Bedingungen.

Das Motto bei den neuen Förderkriterien lautet: Weg von der Förderung einzelner Maßnahmen bis hin zu einer Förderung, die den alten Gebäudebestand auf Klimahaus Standard C anhebt. Ähnliche Regeln gelten beim Neubau, wo für zukünftige Energiebeiträge KlimaHaus-Standard A gefordert wird.

Anbei finden Sie die neuen Energieförderungen sowie einen kurzen Überblick darüber.

11.03.2010, 00:00

 
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