Das Landesgesetz bezüglich der öffentlichen Arbeiten kann ab dem 25. November 2009 in den wesentlichen Teilen nicht mehr angewandt werden. Die Landesregierung hat Ende Oktober die staatlichen Bestimmungen auch in Südtirol für anwendbar erklärt. Mit Dokumenten zur SOA!
Zurzeit besteht große Unsicherheit betreffend die aktuelle
Regelung für die Öffentlichen Arbeiten in Südtirol. Trotz Einsatz des LVH hat
die Landesregierung ohne vorhergehende Rücksprache mit dem LVH die Regelungen
bei den Ausschreibungen geändert. Die neue Regelung betrifft vor allem
folgende Bereiche:
Reduzierung der Möglichkeit der Vergabe mittels halbamtlichen Wettbewerbes
auf von Euro 1. Mio. auf Euro 500.000
Reduzierung der Möglichkeit der Weitervergabe der vorwiegenden Kategorie von
40 % auf 30 %
Pflicht der SOA-Eintragung für Öffentliche Arbeiten
über Euro 150.000 (auch Subunternehmer)
Alle
interessierten Firmen können sich unverbindlich über den LVH beraten lassen, um
abzuklären, inwieweit für Sie eine SOA-Eintragung erforderlich ist.
Außerdem wurden kurzfristig Gespräche mit einer
Zertifizierungsgesellschaft und dem Amt für Handwerk geführt, um für unsere
Mitglieder eine unbürokratische, schnelle und vor allem kostengünstige
Abwicklung gewährleisten zu können.
Für weitere Informationen
bzw. eine Terminvereinbarung stehen Ihnen der LVH gerne zur Verfügung
unter Tel. 0471 323200.
Zur SOA-Zertifizierung gibt es auch eine
Fördermöglichkeit. WICHTIG: Das Förderansuchen muss vor der
Unterzeichnung des Vertrages mit der Zertifizierungsgesellschaft
eingereicht werden. Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie
unter Tel. 0471 323276 bzw. alexander.watschinger@lvh.it.
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