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22.05.2012     /  Home

PEC: Zertifizierte E-Mail-Adresse


Wer ein PEC-zertifiziertes Postfach besitzt, kann sich künftig den Gang zum Postamt beim Versenden von Einschreiben sparen. Zudem spart man sich Kosten. Hier finden Sie einige Informationen zur zertifizierten E-Mail-Adresse, die ab Ende November 2011 für alle Gesellschaften zur Pflicht wird.

  • Was ist eine zertifizierte E-Mail Adresse?
    Mit der zertifizierten E-Mail Adresse erhaltene oder versendete E-Mails erhalten die rechtliche Wirksamkeit eines eingeschriebenen Briefes mit Rückantwort ("raccomandata A/R").
    Der Weg einer Nachricht ist vollständig nachvollziehbar, prüfbar und garantiert keine Manipulation.


  • Wer braucht eine zertifizierte E-Mail Adresse?
    Zertifizierte E-Mail: schnell und kostengünstig

    Gesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH) und Freiberufler mit eigener Kammer (z.B. Rechtsanwalt) sind gesetzlich verpflichtet sich ein Postfach für zertifizierte E-Mails innerhalb eines bestimmten Datums einzurichten:

    a) Neu gegründete Gesellschaften
    Alle neu gegründeten Gesellschaften müssen seit 12. Jänner 2009 über eine so genannte zertifizierte E-Mail-Adresse ("Posta elettronica certificata"/PEC) verfügen.

    b) Bestehende Gesellschaften

    Bestehende Gesellschaften müssen sich innerhalb 29. November 2011 eine PEC-Adresse zulegen und diese der Handelskammer melden.

    c) Freiberufler mit eigener Kammer

    Freiberufler mit eigener Kammer müssen sich innerhalb 29. November 2009 ein solches "sicheres" Postfach zulegen und dieses ihrer Berufskammer mitteilen.


  • Wer bietet eine zertifizierte E-Mail Adresse an?
    Zertifizierte E-Mail Adressen können nur von bestimmten Firmen angeboten werden, welche staatlich vorgeschriebene Voraussetzungen einhalten.
    Der LVH hat einen Vertrag mit einem solchen Anbieter (Telekommunikationsdienstleister Aruba) abgeschlossen und kann selbst PEC E-Mail Adressen für die Kunden erstellen, einrichten und technische Hilfe leisten.


  • Warum braucht es eine zertifizierte E-Mail Adresse?
    Ziel des Gesetzgebers ist es eine möglichst zügige und flächendeckende Einführung des PEC-Systems zu erzielen, um damit Kostenersparnisse und Effizienzsteigerungen für die Betriebe zu erzielen.


  • Sollte die zertifizierte E-Mail Adresse PEC die persönliche E-Mail Adresse ersetzen?
    Aus derzeitiger Sicht ist es nicht sinnvoll die persönliche E-Mail Adresse mit einer PEC-Mailbox zu ersetzen.

     
  • Umgang mit Behörden
    Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, in ihrer Korrespondenz mit anderen Körperschaften und mit dem Bürger PEC einzusetzen. Von einer PEC-Adresse aus können Sie an Gemeinden, Landesämter, Finanzämter und alle anderen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung rechtsverbindlich Anträge, Dokumente u.a. versenden.
    In diesem Verzeichnis finden Sie die PEC-Adressen aller Behörden.
    Im Südtiroler Bürgernetz finden Sie das Verzeichnis der zertifizierten E-Mail-Adressen des Landes Südtirol und der Sonderbetriebe.

Um die Aktivierung Ihrer eigenen PEC-Adresse möglichst unbürokratisch zu gestalten, bietet der LVH die Eröffnung Ihrer PEC-Emailadresse zu einem reduzierten Jahrestarif an.
Für weitere Fragen können Sie sich gerne Ihr LVH-Bezirksbüro wenden.

19.10.2009, 00:00

 
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