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12.02.2012     /  Home

Landesregierung vergibt Schülertransporte 2010/11 an das LVH-Konsortium KSM


Auch im Schuljahr 2010/2011 finanziert das Land wieder die Sonderbeförderungsdienste für Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschüler in allen Landesteilen. Bisher sind 455 solcher Dienste geplant. Auf ihrer Sitzung hat die Landesregierung den Werkvertrag mit dem LVH-Konsortium der Südtiroler Mietwagenunternehmen (KSM) genehmigt.

Thomas Widmann
Die Landesregierung hat insgesamt 10,3 Millionen Euro für die Abwicklung dieser Fahrten bereitgestellt.

"Mehr als 5000 Schülerinnen und Schülern, die in entlegenen Gebieten wohnen, wird mit diesen Sonderdiensten der tägliche Schulweg ganz wesentlich erleichtert", betont Landesrat Thomas Widmann, dessen Ressort in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Schulfürsorge und mit der Landesabteilung für Familie und Sozialwesen sowie mit dem LVH-Konsortium der Mietwagenunternehmen für die Organisation dieser Sonderdienste zuständig ist. In Zahlen ausgedrückt werden pro Fahrschüler rund 2000 Euro für diese Sonderdienste ausgegeben.

 "Wir möchten damit vor allem jenen Familien entgegen kommen, die im ländlichen Raum, auf entlegenen Bergbauernhöfen oder außerhalb der Ortschaften wohnen", unterstreicht Landesrat Widmann. Für kleine, entlegene Siedlungsgebiete ohne öffentliche Busverbindungen seien diese Sondertransporte eine gute Möglichkeit, um Jahr für Jahr, je nach Erfordernissen, den Schülertransport auf flexible Weise zu organisieren. Auch die Beförderung von Menschen mit Beeinträchtigung hin zu den Geschützten Werkstätten wird über diese Dienste abgewickelt. Die gefahrenen Gesamtkilometer für diese Form des Schülertransportes belaufen sich pro Schuljahr auf rund fünf Millionen Kilometer.

Die Kriterien für die Bereitstellung eines Sonderdienstes für Schülertransport bleiben weiter unverändert: Anrecht haben in Südtirol ansässige Schülerinnen und Schüler, wenn sie den Schülerbeförderungsdienst täglich nutzen und unter festgelegten Voraussetzungen. Für Grundschüler bedeutet das, dass mindestens zwei Schüler auf derselben Strecke fahren müssen, und dass die Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule zwei Kilometer betragen muss.

Für Mittel-, Ober- und Berufsschüler gilt, dass mindestens vier Schüler auf derselben Strecke fahren müssen und die Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule 2,5 Kilometer ausmacht. Liegt der Wohnort auf über 1300 Metern Meereshöhe, gelten für Mittelschüler die zwei Kilometer als Mindestentfernung.

28.07.2010, 00:00

 
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