Auch im Schuljahr 2010/2011 finanziert das Land wieder die Sonderbeförderungsdienste für Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschüler in allen Landesteilen. Bisher sind 455 solcher Dienste geplant. Auf ihrer Sitzung hat die Landesregierung den Werkvertrag mit dem LVH-Konsortium der Südtiroler Mietwagenunternehmen (KSM) genehmigt.
 | | Thomas Widmann |
Die Landesregierung hat insgesamt 10,3 Millionen Euro für
die Abwicklung dieser Fahrten bereitgestellt.
"Mehr als 5000 Schülerinnen
und Schülern, die in entlegenen Gebieten wohnen, wird mit diesen Sonderdiensten
der tägliche Schulweg ganz wesentlich erleichtert", betont Landesrat
Thomas Widmann, dessen Ressort in Zusammenarbeit mit dem
Landesamt für Schulfürsorge und mit der Landesabteilung für Familie und
Sozialwesen sowie mit dem LVH-Konsortium der Mietwagenunternehmen für die
Organisation dieser Sonderdienste zuständig ist. In Zahlen ausgedrückt werden
pro Fahrschüler rund 2000 Euro für diese Sonderdienste
ausgegeben.
"Wir möchten damit vor allem jenen Familien entgegen
kommen, die im ländlichen Raum, auf entlegenen Bergbauernhöfen oder außerhalb
der Ortschaften wohnen", unterstreicht Landesrat Widmann. Für kleine, entlegene
Siedlungsgebiete ohne öffentliche Busverbindungen seien diese Sondertransporte
eine gute Möglichkeit, um Jahr für Jahr, je nach Erfordernissen, den
Schülertransport auf flexible Weise zu organisieren. Auch die Beförderung von
Menschen mit Beeinträchtigung hin zu den Geschützten Werkstätten wird über diese
Dienste abgewickelt. Die gefahrenen Gesamtkilometer für diese Form des
Schülertransportes belaufen sich pro Schuljahr auf rund fünf Millionen
Kilometer.
Die Kriterien für die Bereitstellung eines Sonderdienstes für
Schülertransport bleiben weiter unverändert: Anrecht haben in Südtirol ansässige
Schülerinnen und Schüler, wenn sie den Schülerbeförderungsdienst täglich nutzen
und unter festgelegten Voraussetzungen. Für Grundschüler bedeutet das, dass
mindestens zwei Schüler auf derselben Strecke fahren müssen, und dass die
Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule zwei Kilometer betragen
muss.
Für Mittel-, Ober- und Berufsschüler gilt, dass mindestens vier
Schüler auf derselben Strecke fahren müssen und die Mindestentfernung zwischen
Wohnort und Schule 2,5 Kilometer ausmacht. Liegt der Wohnort auf über 1300
Metern Meereshöhe, gelten für Mittelschüler die zwei Kilometer als
Mindestentfernung.
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