homee-mail deutschitaliano
Login
 
Mitgliedsnummer
 
 
Passwort
 
anmelden...
Mitglied werden
Vorteile der Mitgliedschaft
21.05.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Buchhaltung/Steuerberatung

Mehrwertsteuer auf 21 Prozent erhöht - die Neuerungen im Überblick


Am Samstag, dem 17. September 2011, wurde der Mehrwertsteuersatz mit sofortiger Wirkung von 20 auf 21 Prozent erhöht. Die Erhöhung gilt für die ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Umsätze. Die verminderten Mehrwertsteuersätze von vier und zehn Prozent bleiben unverändert.

Generell sind die bis zum 16. September 2011 ausgestellten Rechnungen mit einem MwSt.-Satz von 20 % zu fakturieren.

Der neue MwSt.-Satz von 21 % gilt ab Samstag, den 17. September 2011 und damit für die ab diesem Tag durchgeführten Umsätze.

Ausschlaggebend für die Anwendung des erhöhten MwSt.-Satzes ist also der Zeitpunkt des getätigten Umsatzes.

Nachfolgend eine Zusammenfassung:
  • bei Lieferungen von beweglichen Gütern muss auf das Lieferdatum des Lieferscheins abgestellt werden (z. B. für Lieferungen ab Samstag ist der MwSt. Satz von 21 % in Rechnung zu stellen);
  • bei der Übertragung von Liegenschaften zählt das Datum der notariellen Urkunde;
  • bei Dienstleistungen zählt das Datum der Zahlung, soweit nicht vorher die Rechnung ausgestellt worden ist (= Vorfakturierung);
  • bei Anzahlungen von Lieferungen und Leistungen ist auf das Datum der Zahlung abzustellen (z. B.: geleistete Anzahlung ohne Akontorechnung nach 17. September: MwSt. 21 %);
  • bei Vorfakturierungen von Lieferungen und Leistungen ist auf das Datum der Rechnung abzustellen (z. B.: Akontorechnung mit Rechnungsdatum 16. September: MwSt. 20 % -> die Zahlung dieser Akontorechnung ist irrelevant);
  • Gutschriften von Rechnungen, sind immer mit dem MwSt.-Satz der ursprünglichen Rechnung zu berichtigen;
  • bei Lieferungen und Leistungen an öffentliche Körperschaften ist auf das Datum der Zahlung abzustellen: Zahlungen ab dem 17. September 2011 unterliegen der MwSt. von 21 %;
  • MwSt. im Einzelhandel: Wenn Kassenbelege oder Steuerquittungen ausgestellt werden, ist ab Samtstag, den 17. September 2011 die Erhöhung der MwSt. aus den Umsätzen herauszurechnen.
Bei eventuellen Unklarheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der LVH Bezirksbüros zur Verfügung.

20.09.2011, 00:00

 
zurück     nach oben    
 
   © lvh-apa impressum homee-mail • Tel. 0471 323200 • LVH MwSt.-Nr. 01312410218 powered by alpin