Südtirolweit unterliegen der Meldepflicht rund 20.000
Betriebe. "Die zertifizierte E-Mail-Adresse soll den Einschreibebrief ersetzen
und die Unternehmen sowie die öffentlichen Verwaltungen entlasten", so
Handelskammerpräsident Michl Ebner.
Die zertifizierte E-Mail-Adresse findet bereits in
zahlreichen Bereichen Anwendung, so zum Beispiel beim Schriftverkehr mit
öffentlichen Ämtern, bei Ausschreibungen und bei Einladungen zu
Vollversammlungen. Durch die Meldepflicht setzt sich der Gesetzgeber zum Ziel,
das PEC-System weiter voranzutreiben.
Ersetzt
Einschreibebrief mit RückantwortEine PEC-Adresse unterscheidet sich
von einer herkömmlichen E-Mail-Adresse im Wesentlichen dadurch, dass sie dem
Absender die rechtsverbindliche Sicherheit bietet, dass seine Mitteilung dem
Empfänger zugestellt wurde.
"Das zertifizierte E-Mail hat den selben
rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefes mit Rückantwort, vorausgesetzt
sowohl Absender als auch Empfänger verwenden beide eine PEC", erklärt Martin
Ferrari, Handelsregisterführer der Handelskammer Bozen.
Die Mitteilung
der zertifizierten E-Mail-Adresse an die Handelskammer erfolgt telematisch und
ist gebührenfrei. Die entsprechende Anleitung ist auf den Internetseiten des
Handelsregisters unter
www.handelskammer.bz.it abrufbar.
Außerdem können alle bereits eingetragenen PEC-Adressen unter
www.registroimprese.it mittels einer
kostenlosen Suchfunktion ausfindig gemacht werden.
Weitere Informationen
erteilt das Handelsregister der Handelskammer Bozen, Tel. 0471 945 627 / 661,
E-Mail:
handelsregister@handelskammer.bz.it.
Konvention
des LVHDie Mailbox für die zertifizierte elektronische Post ist
kostenpflichtig. Der LVH hat eine Konvention abgeschlossen und bietet
seinen Mitgliedern einen unbürokratischen Dienst für die Eröffnung und
Hinterlegung der eigenen PEC Adresse.
Zugang und Infos finden Sie
hier.
Interessierte
Mitglieder wenden sich an
info@lvh.it oder an
das LVH-Bezirksbüro in Ihrer
Nähe.