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21.05.2012     /  Home  /  Berufsgruppen

Tagung über Öffentliche Arbeiten: Lobbyarbeit des LVH erfolgreich


Bei der Tagung im Haus des Handwerks über die neuen Regelungen für Öffentliche Arbeiten war die Freude der anwesenden Handwerker über die Neuigkeiten aus Rom kaum zu verbergen. Just ein Tag nach der Verabschiedung der Lockerungen für den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zugunsten der Kleinbetriebe konnten die Anwesenden aus erster Hand darüber konkrete Informationen erhalten.

Referenten der Informationsveranstaltung zu den öffentlichen Arbeiten, v. l. Helmuth Innerbichler (Sprecher der LVH-Arbeitsgruppe), LVH-Vizepräsident Martin Haller, Landesrat Florian Mussner, Amtsdirektor Georg Tengler und LVH-Vizedirektor Walter Pöhl
Es war November 2009, als auch in Südtirol die staatlichen Bestimmungen für öffentliche Arbeiten zur Anwendung kamen. Mit ihnen wurde die Vergabe deutlich schwieriger und der Zugang zu jenen Arbeiten, die über 500.000 Euro lagen, für Kleinbetriebe praktisch unmöglich.
Der LVH begann eine mühsame Lobbyarbeit, die heute für alle Handwerker Südtirols als ein Erfolg bewertet werden kann. Im Rahmen der Arbeitsgruppe "öffentliche Arbeiten", der Helmuth Innerbichler vorsteht, konnten Vergleichsmodelle der gesetzlichen Regelung vom zuständigen Ministerium in Österreich und Deutschland herangezogen werden und in verarbeiteter Form den Südtiroler Gegebenheiten angepasst an die Parlamentarier in Rom weitergeleitet werden.

"Nicht zuletzt die Tatsache, wonach die Wirtschaft in ganz Norditalien, als Grenzregion zu Österreich und Deutschland, mit dieser restriktiven Regelung durch die Finger schaut, durfte in der Argumentation  für die Erhöhung der Grenze für den halbamtlichen Wettbewerb auf 1 Million Euro ausschlaggebend gewesen sein", freut sich LVH-Vizepräsident Martin Haller.  Tatsache ist, dass die Unterlagen des LVH in das Gesetz eingeflossen sind.

Bei der Tagung anwesend war Landesrat Florian Mussner, der sich ebenfalls über das gute Zusammenspiel zwischen Landesregierung, Parlamentariern und Verband freute. Er und der Direktor vom Amt für Bauaufträge, Georg Tengler, erklärten unter anderem, die Durchführungsverordnung zum "Kodex der Verträge".  Demnach bleibt die Notwendigkeit des DURC's bei jedem Baufortschritt, bei der SOA wurden neue Kategorien und neue Definitionen eingeführt, die Möglichkeit der Vergabe der Arbeiten mit Vorprojekt ist weiterhin gegeben.

Als problematisch für Handwerksbetriebe bleibt die Qualitätsausschreibung, die mit Kosten und hohem Bürokratieaufwand verbunden ist.
"Jetzt hoffen die Handwerker, sagte LVH-Vizedirektor Walter Pöhl, "dass die öffentlichen Verwaltungen, Land und Gemeinden, die neuen Bestimmungen in kürzester Zeit  anwenden und somit eine konkrete Erleichterung für die Tausenden Kleinbetriebe spürbar wird, die sich nach einer langen Durststrecke nun verstärkt an den öffentlichen Arbeiten beteiligen können".
 

07.05.2011, 00:00

 
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