Den Schlaumeiern keine Chance geben: Es war immer schon ein Anliegen des Handwerks, dass öffentliche Bauaufträge und Lieferungen nach festgelegten Qualitätsmerkmalen vergeben werden. Nun sollen auf Wunsch von Handwerksvertretern die bestehenden Regelungen verbessert werden.
Seit etwa fünf Jahren werden
öffentliche Bauaufträge und Lieferungen vor allem nach festgelegten
Qualitätskriterien vergeben. Nun sollen die Regelungen rund um die
"Qualitätsausschreibungen" weiter verbessert werden.
LVH-Direktor Hanspeter Munter, Markus Bernard
(Berufsgruppe Bau), Anton Mair (Obmann der Tiefbauer) und Kurt Egger (Obmann der
Tischler) legten im Amt für öffentliche Bauaufträge die konkreten Anregungen des
Handwerks vor. Denn durch ein neues Landesgesetz können sich Unternehmen auf die
Voraussetzungen Dritter stützen, um an öffentlichen Ausschreibungen
teilzunehmen. Der erforderliche Qualitätsnachweis kann somit auf eine einfache
Art umgangen werden. Dies soll unterbunden werden. Weitere Forderungen der Handwerker: - neue Formen der Vergabeverfahren wie die
Funktionalausschreibung sollen nicht mehr angewendet werden, da sie aufwändige
Planungsleistungen verlangen
- nicht die "Verpackung" und Präsentation des Angebotes
sollen vordergründig berücksichtigt werden, sondern die Qualität an der Arbeit
- Ausschreibungen sollen präzise und klare Qualitäts-
und Positionsbeschreibungen enthalten
- die Anfertigung von Mustern sollte auf die unbedingt
notwendige Bemusterung beschränkt bleiben
- die Anhörung des Anbieters soll als Ergänzung zu
den eingereichten Unterlagen integriert werden
Der Forderungskatalog wurde
vom Amt für öffentliche Bauaufträge sehr positiv aufgenommen. Den ausführlichen Forderungskatalog zu den
"Qualitätsausschreibungen" können Sie anbei
herunterladen.
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