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21.05.2012     /  Home  /  Berufsgruppen

Bauunternehmen können um Rückzahlung ansuchen


Bauunternehmen, welche im Jahr 2008 Baumaterialien verwendet haben, die eine Preiserhöhung von mehr als acht Prozent erfahren haben, können nun um Rückzahlung des Mehrbetrages ansuchen. Das Ansuchen muss an jene öffentliche Stelle gerichtet werden, welche den Bauauftrag ausgeschrieben hat. Mit Vorlage für das Ansuchen!

Die Rückzahlung betrifft die Summe, die über die acht Prozent hinaus geht. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Verzögerung bei der Ausführung der Bauarbeiten aufgetreten ist. Betroffen sind von dieser Bestimmung auch die öffentlichen Bauaufträge im Landesinteresse.

Das am 9. Mai veröffentlichte Ministerialdekret legt jene mehr als 20 Baumaterialien fest, welche 2008 gegenüber 2007 Preissteigerungen um mehr als acht Prozent erfahren haben. Damit kommt nun jene Bestimmung konkret zur Anwendung, welche bereits in der Notverordnung der Regierung in Rom im Oktober 2008 vorgesehen wurde.

Die Regierung hat damals mit der Notverordnung eine - wenn auch nicht vollständige und auf das Jahr 2008 beschränkte - Antwort auf die Forderungen der Bauunternehmen nach einer Anpassung der Preise für die bei der Ausführung von öffentlichen Bauarbeiten verwendeten Materialien gegeben.

Achtung, Richtigstellung des Termins:Die Unternehmen, welche laut Auflistung der Materialien Anrecht auf eine Rückerstattung haben, müssen die Ansuchen innerhalb 8. Juni an die entsprechende öffentliche Stelle stellen.

Die Vorlage für das Ansuchen, die Auflistung der Materialien, nähere Erläuterungen im LVH-Rundschreiben und die gesetzlichen Unterlagen finden Sie anbei zum Herunterladen.

28.05.2009, 00:00

 
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