Bauunternehmen, welche im Jahr 2008 Baumaterialien verwendet haben, die eine Preiserhöhung von mehr als acht Prozent erfahren haben, können nun um Rückzahlung des Mehrbetrages ansuchen. Das Ansuchen muss an jene öffentliche Stelle gerichtet werden, welche den Bauauftrag ausgeschrieben hat. Mit Vorlage für das Ansuchen!
Die Rückzahlung betrifft die Summe,
die über die acht Prozent hinaus geht. Voraussetzung ist allerdings, dass keine
Verzögerung bei der Ausführung der Bauarbeiten aufgetreten ist. Betroffen sind
von dieser Bestimmung auch die öffentlichen Bauaufträge im Landesinteresse.
Das am 9. Mai veröffentlichte Ministerialdekret legt jene mehr als 20
Baumaterialien fest, welche 2008 gegenüber 2007 Preissteigerungen um mehr als
acht Prozent erfahren haben. Damit kommt nun jene Bestimmung konkret zur
Anwendung, welche bereits in der Notverordnung der Regierung in Rom im Oktober
2008 vorgesehen wurde.
Die Regierung hat damals mit der Notverordnung
eine - wenn auch nicht vollständige und auf das Jahr 2008 beschränkte - Antwort
auf die Forderungen der Bauunternehmen nach einer Anpassung der Preise für die
bei der Ausführung von öffentlichen Bauarbeiten verwendeten Materialien gegeben.
Achtung, Richtigstellung des Termins:Die Unternehmen, welche laut Auflistung der Materialien
Anrecht auf eine Rückerstattung haben, müssen die Ansuchen innerhalb 8.
Juni
an die entsprechende
öffentliche Stelle stellen.
Die Vorlage für
das Ansuchen, die Auflistung
der Materialien, nähere Erläuterungen im
LVH-Rundschreiben
und die gesetzlichen Unterlagen finden Sie anbei zum
Herunterladen.
|
|
|
 |