Das Gleichstellungsgesetz wurde vergangene Woche im Landtag genehmigt. In der Privatwirtschaft soll durch gezielte Förderungen die Familienfreundlichkeit in den Betrieben gefördert werden.
Das Gleichstellungsgesetz sieht vor, dass in allen von Landesverwaltung,
Landesregierung oder Landtag ernannten Gremien insgesamt mindestens 33% des
anderen Geschlechtes vertreten sein müssen.
Bei der
Gleichstellungsrätin, die als erste Gleichstellungsrätin in Italien ihr Amt in
Vollzeit und voll vergütet ausüben wird, haben Frauen (und natürlich auch
Männer) die Möglichkeit, sich bei Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes
ausführlich beraten und vertreten zu lassen. Bisher konnte die
Gleichstellungsrätin solchen Aufgaben nur mit wenigen Wochenstunden
nachkommen.
Öffentlicher
Dienst-Privatwirtschaft
Das Land hat im Bereich der
Privatwirtschaft keine arbeitsrechtlichen Kompetenzen. Deshalb wird versucht,
durch gezielte Förderungen die Familienfreundlichkeit in Betrieben zu fördern.
Im öffentlichen Dienst hingegen könne Chancengleichheit formalrechtlich
vorgeschrieben werden: bei gleicher Qualifikation hat das unterrepräsentierte
Geschlecht bei Aufnahme in den Dienst und beruflichen Aufstieg den Vorzug.
Für Eltern ein wichtiger Fortschritt sei auch der, dass festgelegt
wurde, dass Teilzeit aufgrund von Familienpflichten kein Hindernis für Aufnahme
in den Dienst und den beruflichen Aufstieg sein darf. Wenn also Eltern mehrere
Jahre Teilzeit zugunsten ihrer Kinder gearbeitet haben, darf das in Zukunft kein
Grund mehr sein, um bei der Aufnahme in den Dienst oder bei Beförderungen
benachteiligt zu werden.
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