homee-mail deutschitaliano
Login
 
Mitgliedsnummer
 
 
Passwort
 
anmelden...
Mitglied werden
Vorteile der Mitgliedschaft
11.02.2012     /  Home  /  Archiv

Gleichstellungsgesetz ist durch


Links & Downloads

Das Gleichstellungsgesetz wurde vergangene Woche im Landtag genehmigt. In der Privatwirtschaft soll durch gezielte Förderungen die Familienfreundlichkeit in den Betrieben gefördert werden.

Das Gleichstellungsgesetz sieht vor, dass in allen von Landesverwaltung, Landesregierung oder Landtag ernannten Gremien insgesamt mindestens 33% des anderen Geschlechtes vertreten sein müssen.

Bei der Gleichstellungsrätin, die als erste Gleichstellungsrätin in Italien ihr Amt in Vollzeit und voll vergütet ausüben wird, haben Frauen (und natürlich auch Männer) die Möglichkeit, sich bei Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes ausführlich beraten und vertreten zu lassen. Bisher konnte die Gleichstellungsrätin solchen Aufgaben nur mit wenigen Wochenstunden nachkommen.

Öffentlicher Dienst-Privatwirtschaft

Das Land hat im Bereich der Privatwirtschaft keine arbeitsrechtlichen Kompetenzen. Deshalb wird versucht, durch gezielte Förderungen die Familienfreundlichkeit in Betrieben zu fördern.

Im öffentlichen Dienst hingegen könne Chancengleichheit formalrechtlich vorgeschrieben werden: bei gleicher Qualifikation hat das unterrepräsentierte Geschlecht bei Aufnahme in den Dienst und beruflichen Aufstieg den Vorzug.

Für Eltern ein wichtiger Fortschritt sei auch der, dass festgelegt wurde, dass Teilzeit aufgrund von Familienpflichten kein Hindernis für Aufnahme in den Dienst und den beruflichen Aufstieg sein darf. Wenn also Eltern mehrere Jahre Teilzeit zugunsten ihrer Kinder gearbeitet haben, darf das in Zukunft kein Grund mehr sein, um bei der Aufnahme in den Dienst oder bei Beförderungen benachteiligt zu werden.

08.03.2010, 00:00

 
zurück     nach oben    
 
   © lvh-apa impressum homee-mail • Tel. 0471 323200 • LVH MwSt.-Nr. 01312410218 powered by alpin