Ab 2011 startet für Betriebe die Pflicht zur Bewertung des Stressrisikos am Arbeitsplatz, vorgesehen vom Arbeitssicherheitsgesetz 81/08. Die Rahmenbedingungen für diese Bewertung hat das Ministerium für Arbeit und Soziales kürzlich in einem Rundschreiben festgelegt. Mit Fragebogen und Checkliste.
Das betreffende Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und Soziales finden
Sie hier.
Die Erhebung des Stressrisikos am Arbeitsplatz
ist in zwei Phasen unterteilt: 1) eine notwendige
Voranalyse, die von allen Betrieben
durchgeführt werden muss; 2) eine eventuelle vertiefte
Analyse, die nur dann gemacht werden muss, sofern aus der
Voranalyse das Vorhandensein gewisser Stressfaktoren hervorgeht.
In der
Voranalyse überprüft der Arbeitgeber anhand von objektiven und nachprüfbaren
Kriterien, ob in seinem Betrieb überhaupt "Stressfaktoren" vorhanden
sind.
Dabei untersucht der Arbeitgeber zum einen verschiedene
Alarmzeichen (sog. "eventi sentinella") wie z.B. Unfallzahlen,
krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, Mitarbeiterwechsel, nicht genossene
Urlaubstage, Beschwerden der Mitarbeiter, usw. Zum anderen müssen auch
inhaltliche Faktoren, wie Arbeitsmittel und Arbeitsbelastung,
Übereinstimmung der Kompetenzen der Mitarbeiter mit den beruflichen
Anforderungen, usw. sowie auch das Arbeitsumfeld berücksichtigt
werden.
Ergeben sich aus dieser Erhebung keine besonderen Stressrisiken,
so reicht es, wenn der Arbeitgeber dies schriftlich in der Risikobewertung
festhält.
Treten hingegen Stressfaktoren auf, so muss der Arbeitgeber
einen Maßnahmenplan zur Risikovermeidung- und -minderung festlegen und
umsetzen. Erweisen sich die gesetzten Maßnahmen als nicht effektiv bzw.
ausreichend, muss der Arbeitgeber eine zweite tiefergehende Analyse unter
Miteinbeziehung der Beschäftigen (z.B. mittels quantitativen Fragebögen, siehe
hier zum Herunterladen) durchführen.
"Vereinfachte Bewertung" für Betriebe bis zu 10
Mitarbeitern Gemäß kürzlich veröffentlichten Angaben ("proposta
metodologica") des nationalen Institutes ISPESL (hier zum Herunterladen) können Betriebe mit bis zu 10
Beschäftigen eine vereinfachte Stressbewertung durchführen. Diese ist auf das
Ausfüllen einer Checklist (Betriebsindikatoren,
hier zum Herunterladen) beschränkt.
Nur wenn aus dieser Analyse
stressrelevante Faktoren hervorgehen (Ergebnis über 20 Punkte), müssen weitere
Analysen (Arbeitsumfeld und inhaltliche Faktoren) durchgeführt werden. Nach
Durchführung dieser "vereinfachten Bewertung" bestätigen Betriebe mit bis zu 10
Mitarbeitern dies mittels Eigenerklärung. Eine entsprechende
Vorlage finden Sie ebenfalls hier.
Betriebe,
welche die Bewertung nicht selbst durchführen wollen, haben die Möglichkeit, die
Stressbewertung wie auch alle weiteren Arbeitssicherheitsbewertungen,
gegen Bezahlung von unseren konventionierten Technikerbüros Fidas GmbH aus
Latsch und De Monte GmbH aus Mühlen in Taufers ausarbeiten bzw. auswerten zu
lassen.
Weitere Informationen zum Thema Stressbewertung erhalten Sie bei
der LVH-Rechtsabteilung unter 0471 323277 oder rechtsberatung@lvh.it.
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