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21.05.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Rechtsberatung  /  Arbeitssicherheit

Drogenkontrolle: Sanitäre Überwachung


Am 21. Jänner 2011 treten die neuen Bestimmungen zur sanitären Überwachung zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit in Kraft, die am 26. Juli 2010 von der Landesregierung beschlossen wurden.

Drogenkontrolle: Sanitäre Überwachung
Betroffene Gruppen
Ab diesem Datum werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Tätigkeiten mit besonderen Risiken für die Sicherheit, Unversehrtheit und die Gesundheit von Dritten ausüben, medizinischen Untersuchungen zum Ausschluss einer Einnahme von Rauschgift oder psychotropen Substanzen unterzogen.

Zu den Tätigkeiten mit besonderen Risken im Bereich Handwerk gehören:
  • Tätigkeiten, für welche ein Befähigungsnachweis für die Ausübung gefährlicher Arbeiten vorgesehen ist (Verwendung Giftgase, Verwendung/Herstellung Feuerwerkskörper)
  • Transporttätigkeiten:
    - Lenker von Fahrzeugen mit Führerschein C/D/E;   
    - Fahrzeugführer mit Befähigungsnachweis für das Lenken von Taxen, Mietfahrzeugen mit Fahrer bzw. Fahrzeugen, mit welchen gefährliche Güter auf der Straße befördert werden;
  • Lenker von Erdbewegungs- und Warenbeförderungsmaschinen (auch Gabelstapler) sowie Hebevorrichtungen;
  • Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung, Aufbewahrung, Transport und Verkauf von Explosionsmitteln.

Die medizinischen Untersuchungen

Der Betriebsinhaber ist verpflichtet alle Namen der mit diesen risikoreichen Tätigkeiten betrauten Arbeitnehmer dem Betriebsarzt mitzuteilen, der die sanitäre Untersuchung vornimmt. Diese erfolgt über eine Screenig - Test durch Urinprobe. Die Mitarbeiter haben die Pflicht sich den Untersuchungen zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit zu unterziehen. Ist das Ergebnis der Untersuchung negativ, wird die "Eignung zur Ausübung der Risikotätigkeit" bestätigt.
Ist das Ergebnis jedoch positiv, wird vom Betriebsarzt die "zeitweilige Untauglichkeit zur Ausübung der Risikotätigkeit" ausgesprochen und der Mitarbeiter an den Dienst für Abhängigkeitserkrankungen verwiesen, der eine erneute Laboruntersuchung vornimmt.

Konsequenzen bei positivem Ergebnis
Ein positiver Screenig-Test hat die zeitweilige Suspendierung des Mitarbeiters von der Risikotätigkeit zur Folge.
Sobald der Dienst für Abhängigkeitserkrankungen die "Drogenabhängigkeit von Rauschgiftmitteln" bescheinigt, erklärt der zuständige Arzt die Untauglichkeit zur Ausführung der Risikotätigkeit. Der Mitarbeiter wird eingeladen sich einem Therapieprogramm zu unterziehen, um zur Wiederaufnahme der Risikotätigkeit befähigt zu werden. Währenddessen bleibt der Arbeitsplatz erhalten.

Kosten der Untersuchung
Die Kosten für die vorgesehenen Untersuchungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers, jene für Gegenanalysen zu Lasten des Arbeitnehmers, der sie beantragt. Alle Untersuchungen werden während der Arbeitszeit durchgeführt und das Landestarifverzeichnis regelt die anzuwendenden Tarife.

Den Beschluss der Landesregierung Nr. 1305 vom 26. Juli 2010 finden Sie hier.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Rechtsabteilung des LVH, erreichbar unter 0471 323 277 oder rechtsberatung@lvh.it zur Verfügung.
 

20.12.2010, 00:00

 
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