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| Drogenkontrolle: Sanitäre Überwachung |
Betroffene GruppenAb diesem Datum
werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Tätigkeiten mit besonderen
Risiken für die Sicherheit, Unversehrtheit und die Gesundheit von Dritten
ausüben, medizinischen Untersuchungen zum Ausschluss einer Einnahme von
Rauschgift oder psychotropen Substanzen unterzogen.
Zu den Tätigkeiten
mit besonderen Risken im Bereich Handwerk gehören:
- Tätigkeiten, für welche ein Befähigungsnachweis für die Ausübung
gefährlicher Arbeiten vorgesehen ist (Verwendung Giftgase,
Verwendung/Herstellung Feuerwerkskörper)
- Transporttätigkeiten:
- Lenker von Fahrzeugen mit Führerschein
C/D/E;
- Fahrzeugführer mit Befähigungsnachweis für
das Lenken von Taxen, Mietfahrzeugen mit Fahrer bzw. Fahrzeugen, mit welchen
gefährliche Güter auf der Straße befördert werden;
- Lenker von Erdbewegungs- und Warenbeförderungsmaschinen (auch
Gabelstapler) sowie Hebevorrichtungen;
- Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung, Aufbewahrung, Transport und
Verkauf von Explosionsmitteln.
Die medizinischen Untersuchungen
Der
Betriebsinhaber ist verpflichtet alle Namen der mit diesen risikoreichen
Tätigkeiten betrauten Arbeitnehmer dem Betriebsarzt mitzuteilen, der die
sanitäre Untersuchung vornimmt. Diese erfolgt über eine Screenig - Test durch
Urinprobe. Die Mitarbeiter haben die Pflicht sich den Untersuchungen zum
Ausschluss einer Drogenabhängigkeit zu unterziehen. Ist das Ergebnis der
Untersuchung negativ, wird die "Eignung zur Ausübung der Risikotätigkeit"
bestätigt.
Ist das Ergebnis jedoch positiv, wird vom Betriebsarzt die
"zeitweilige Untauglichkeit zur Ausübung der Risikotätigkeit" ausgesprochen und
der Mitarbeiter an den Dienst für Abhängigkeitserkrankungen verwiesen, der eine
erneute Laboruntersuchung vornimmt.
Konsequenzen bei positivem Ergebnis
Ein
positiver Screenig-Test hat die zeitweilige Suspendierung des Mitarbeiters von
der Risikotätigkeit zur Folge.
Sobald der Dienst für
Abhängigkeitserkrankungen die "Drogenabhängigkeit von Rauschgiftmitteln"
bescheinigt, erklärt der zuständige Arzt die Untauglichkeit zur Ausführung der
Risikotätigkeit. Der Mitarbeiter wird eingeladen sich einem Therapieprogramm zu
unterziehen, um zur Wiederaufnahme der Risikotätigkeit befähigt zu werden.
Währenddessen bleibt der Arbeitsplatz erhalten.
Kosten der Untersuchung
Die Kosten für die
vorgesehenen Untersuchungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers, jene für
Gegenanalysen zu Lasten des Arbeitnehmers, der sie beantragt. Alle
Untersuchungen werden während der Arbeitszeit durchgeführt und das
Landestarifverzeichnis regelt die anzuwendenden Tarife.
Den Beschluss der Landesregierung Nr. 1305 vom 26.
Juli 2010 finden Sie
hier.
Für weitere Informationen steht Ihnen die
Rechtsabteilung des LVH, erreichbar unter 0471 323 277 oder
rechtsberatung@lvh.it zur Verfügung.