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Coronavirus/Covid-19: außerordentliche Beiträge für Arbeitssuspendierungen vorgesehen

04.03.2020 |

Der bilaterale Solidaritätsfonds für das Handwerk (FSBA – Fondo di Solidarietà Bilaterale per l’Artigianato) hat gestern einen Dringlichkeitsbeschluss abgesegnet, der Beiträge für alle Arbeitgeber vorsieht, welche ihre Mitarbeiter aufgrund des Coronavirus/Covid-19 zeitweise suspendieren müssen.

Bereits am 26. Februar wurde ein Abkommen für FSBA unterzeichnet, welche finanzielle Unterstützung für vom Coronavirus/Covid-19 betroffene Mitarbeiter bietet. Gestern wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dazu bekannt gegeben. Sofern Betriebe Mitarbeiter aufgrund der Epidemie für gewisse Zeit suspendieren müssen, wird diesen ein außerordentlicher Beitrag durch FSBA gewährt. Die finanzielle Unterstützung beträgt 80 Prozent des vorgesehenen Lohnes für alle nicht gearbeiteten Stunden mit einem maximalen Monatsbetrag von 1.193,75 Euro brutto und diese kann maximal 20 Wochen in einem mobilen Zweijahreszeitraum in Anspruch genommen werden. Der Beitrag kann derzeit für alle Mitarbeiter mit Einstellungsdatum vor dem 26.02.2020 gewährt werden. Aktuell kann eine Anfrage nur für einen Monat erstellt werden, d.h. vom 26.02.2020 bis zum 31.03.2020. „Die Anfrage erfolgt durch Ausfüllen und Unterzeichnen des entsprechenden Abkommens. Mittels Eigenerklärung gibt der Betrieb an, dass die Einstellung oder Reduzierung mit dem Coronavirus/Covid-19 zusammenhängt und listet die betroffenen Mitarbeiter auf. Das Abkommen muss auch von mindestens einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft unterschrieben werden“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller. Um die Prozedur so einfach wie möglich zu gestalten, wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Unterschrift auch telematisch zu hinterlegen. Das unterzeichnetete Abkommen muss schließlich auf der Plattform SINAWEB hochgeladen werden. „Hilfestellung leisten hierzu die Lohnabteilungen unserer Bezirksbüros oder die Gewerkschaftsabteilung im lvh“, beruhigt Haller. Innerhalb 31. März 2020 wird FSBA die Anfragen und die Situation überwachen, um diesen Dringlichkeitsbeschluss eventuell zu verlängern. Auf Druck des nationalen Handwerkerverbandes Confartigianato wurde außerdem der Vorschlag eingereicht, damit die sogenannte Lohnausgleichskasse (cassa integrazione) für alle Sektoren in Italien vorgesehen wird. Diese würde den außerordentlichen Beitrag eventuell integrieren oder bei Ausschöpfung der Ressourcen ersetzen. „Dies sind wichtige Maßnahmen, die der Entlastung der Unternehmen zugutekommen“, betont der Verbandschef.

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