Mit uns können Sie Großes wagen
Die private Personenbeförderung kann mittels Mietwagen, Taxi oder Mietbus erfolgen. Um diese Dienste anbieten zu können, braucht es verschiedene Voraussetzungen, wie z. B. den Führerschein, sowie den sogenannten KB und zusätzlich muss eine Prüfung in der Handelskammer abgelegt werden, um ins Berufsverzeichnis der Taxi- und Mietwagenfahrer eingetragen zu werden.
Unter Taxi- und Mietwagen versteht man die Personenbeförderung mit Fahrzeugen unter neun Sitzplätzen. Der Mietwagenfahrer muss von seiner Garage oder einer seiner Filialen starten, um seinen Dienst zu verrichten. Der Taxiunternehmer hingegen hat seinen fixen öffentlichen Standplatz.
Ein Mietbusunternehmer hingegen hat den höheren Führerschein D, den Berufsführerschein Code 95 und muss ins nationale Verzeichnis der Busunternehmer eingetragen sein, um seinen Beruf ausüben zu können. Um diesen Beruf auszuüben, sind Reise- und Kontaktfreudigkeit, sowie Sprachgewandtheit unerlässlich.
Mietwagen- und Taxiunternehmer
Betriebe
Beschäftigte
durchschnittliche Beschäftigte
pro Betrieb
Berufsgemeinschaft MIETWAGEN- UND TAXIUNTERNEHMEN
ÜBER UNS
Die Berufsgemeinschaft informiert die Mitglieder kontinuierlich über gesetzliche Neuerungen, ist aktiv an der Umsetzung der nationalen Regelungen auf Provinzebene dabei und legt viel Wert auf neue Technologien, sowie nachhaltige Mobilität in der Personenbeförderung.
Auf den langjährigen KSM-Präsident Martin Plattner und ehemaligen Obmann der Mietwagenunternehmer/innen im lvh folgt Johanna Daprà.
Die für 2025 geplante Sanierung der Tiroler Luegbrücke bereitet den Warentransporteurinnen und -transporteuren im lvh große Sorgen.
Kürzlich fand zwischen den Berufsgemeinschaften Tiefbau, sowie Warentransporteurinnen und -transporteure des lvh, dem Gemeindeverband und dem Amt für…
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08.04.2024 | rs.lvh.it/de/mitgliederkommunikation/
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